Buchführungspflichten für Kaufleute

Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) unterliegen alle Kaufleute der Buchführungspflicht.

Buchführungspflichtige müssen ihren Jahresabschluss innerhalb bestimmter Fristen aufstellen und aufbewahren. Das HGB trifft ergänzende Regelungen für Kapitalgesellschaften und bestimmte Handelsgesellschaften in Abhängigkeit von der Größenklasse. Diese Regelungen betreffen eine erweiterte Aufstellungspflicht, Prüfungspflicht und Publizitätspflicht. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind für die Einhaltung der Pflichten verantwortlich; bei Verstößen müssen sie mit Zwangsmaßnahmen rechnen.