Handelsregisterauszug

Wie und wo kann man einen Handelsregisterauszug einsehen und beantragen?

Einen offiziellen Handelsregisterauszug im Original vom zuständigen Amtsgericht kann man Online "rund um die Uhr" bestellen:

http://handelsregister-online.net/

Es können aktuelle, chronologische oder historische Auszüge elektronisch als PDF bestellt werden. Die Art des Auszugs und der ergänzenden Informationen wie z.B Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterliste bestimmt der Antragsteller.

Darüber hinaus können bei den Amtsgerichten, persönlich, schriftlich oder per Fax Ausdrucke gegen Gebühr angefordert werden.

Der aktuelle Auszug gibt die zum Zeitpunkt der Erteilung des Auszugs aktuellen Eintragungen wieder. Nicht in den aktuellen Ausdruck aufgenommen werden diejenigen Eintragungen, die gerötet oder auf andere Weise nach § 58 als gegenstandslos kenntlich gemacht sind, die nach § 58a gekennzeichneten Eintragungen sowie die Angaben in den Spalten § 61 (HR A) Nr. 6 Buchstabe b und § 62 (HR B) Nr. 7 Buchstabe b.

Der chronologische Auszug enthält die aktuellen und bereits wieder gelöschten Eintragungen seit der Umschreibung in das elektronische Register (einfache und beglaubigte Ausdrucke).

Der historische Auszug zeigt alle vor der Umschreibung in das elektronische Register erfolgten (und durch die Umschreibung gelöschten) Eintragungen im Bildformat.

Handelsregisterauszüge können von Jedermann angefordert werden. Ein bestimmtes Interesse bzw. Bevollmächtigungen sind nicht erforderlich